ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – MIRACLE Q-INSPECT A/S
Gültig ab: 2025-10-01
1 Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Liefer-, Service- und Lizenzverträge zwischen Miracle Q-Inspect A/S und den Kunden von Miracle Q-Inspect.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den übrigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Miracle Q-Inspect A/S die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und Miracle Q-Inspect A/S. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur insoweit abgewichen werden, als dies in den übrigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Miracle Q-Inspect A/S ausdrücklich festgelegt ist.
Falls in den übrigen Vereinbarungen Verweise auf andere allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge enthalten sind, haben die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in 4 Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 enthält allgemeine Bedingungen, die für alle Verträge gelten, einschließlich Liefer-, Service- und Lizenzverträge. Darüber hinaus enthalten die Abschnitte 2, 3 und 4 ergänzende Bedingungen für Liefer-, Service- bzw. Lizenzverträge.
1.1 Definitionen
Episode:
Die Abnahme ist erfolgt, wenn die Lieferung keine wesentlichen Mängel im Verhältnis zu den vereinbarten Abnahmekriterien aufweist, siehe unten unter Punkt 2.9.
Vereinbarung: Jede Vereinbarung, einschließlich Liefer-, Service- und Liefervereinbarungen, zwischen Miracle Q-Inspect A/S und einem Kunden; oder eine von Miracle Q-Inspect A/S angenommene Bestellung; oder ein vom Kunden angenommener Kostenvoranschlag.
Fehler:
Ein Fehler liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße und ordnungsgemäße Verwendung des Produkts aufgrund eines technischen Defekts des Produkts verhindert oder erschwert wird.
Lieferung
Eine Lieferung kann Lizenzen, Programme und andere Produkte sowie deren Installation und Dienstleistungen oder eine Kombination davon umfassen.
Lieferung:
Unter Lieferung versteht man die physische Übergabe von Lizenzen, Programmen und sonstigen Produkten an den Kunden sowie deren Installation und Erbringung von Dienstleistungen und Sonzigem gemäß der Vereinbarung. Die Lieferung wird somit in der Regel vor der Abnahme erfolgen.
Materialien
Speziell erstellte oder Standard-Dokumentationen, Datenbanken oder sonstige maschinenlesbare Materialien.
Programmierer
Lizenz- und Überwachungsprogramme, einschließlich Materialien, die Miracle Q-Inspect A/S oder andere urheberrechtlich schützen, einschließlich Sätzen, Anleitungen, Programmen oder Teilen davon – in gedruckter oder maschinenlesbarer Form.
Programmservice
Wie in Punkt 3.2 definiert.
Servicezeiten:
Dies ist der Zeitraum, in dem Miracle Q-Inspect A/S seine Dienstleistungen erbringen muss.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme von Feiertagen, dem Verfassungstag, Heiligabend und Silvester.
Servicebeginn
Mit Servicestart ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem Miracle Q-Inspect A/S mit der Behebung des Fehlers beginnt. Dies kann im Rahmen eines Servicebesuchs beim Kunden oder per Fernwartung erfolgen. Bei Fehlerzuständen, die durch Überwachung erfasst werden, wird der Erfassungszeitpunkt als Fehlermeldung berechnet. Der vereinbarte Servicestart ist in der Servicevereinbarung spezifiziert.
1.2 Haftungsbeschränkung
Falls Mängel an Programmen, Materialien oder Ausrüstung im Verhältnis zu den vertraglichen Verpflichtungen festgestellt werden, hat Miracle Q-Inspect A/S das Recht, diese zu beheben.
Wenn Miracle Q-Inspect A/S die festgestellten Mängel trotz wiederholter Versuche nicht beheben kann und dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht, ist die etwaige Haftung von Miracle Q-Inspect A/S gemäß folgender allgemeiner Haftungsbeschränkungsklausel begrenzt. Die Haftung von Miracle Q-Inspect A/S – unabhängig vom Haftungsgrund, ausgenommen jedoch die im nachfolgenden Punkt Patent und sonstige Rechte des geistigen Eigentums – ist auf folgende Beträge begrenzt:
- Für Liefervereinbarung: Der fakturierte Kaufpreis für die Lieferung, die den Schaden verursacht hat, höchstens jedoch 200.000 DKK.
- Für gesonderte Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Lieferung: Die Freistellung von Miracle Q-Inspect A/S bei Vertragsverletzung ist auf maximal 100% des von Miracle Q-Inspect A/S in den letzten zwei Jahren in Rechnung gestellten Umsatzes an den Datenverantwortlichen begrenzt.
- Bei Vereinbarungen über Softwarelizenzen: Die einmalige Gebühr oder die einjährige Lizenzgebühr für das einzelne Programm, das den Schaden verursacht hat, jedoch höchstens 200.000 DKK. Die Gebühr ist die Gebühr, die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts galt. Miracle Q-Inspect A/S' Haftung für Arbeiten Dritter und Produkte Dritter ist derart begrenzt, dass Miracle Q-Inspect A/S keine weitergehende Verpflichtung übernimmt, als sich aus den eigenen Gewährleistungen des Subunternehmers ergibt. Sofern der Kunde dies wünscht, können die Bedingungen des Subunternehmers über Miracle Q-Inspect A/S angefordert werden.
Miracle Q-Inspect A/S lehnt jede Haftung für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn und andere indirekte Verluste und Ansprüche ab, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden.
Der Kunde verpflichtet sich, Miracle Q-Inspect A/S von Ansprüchen Dritter freizustellen, die die oben genannten Beschränkungen übersteigen.
Miracle Q-Inspect A/S übernimmt ferner keine direkte oder indirekte Haftung für Fehler und Mängel, die auf Änderungen der Lieferung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
1.3 Abhängigkeit von Drittanbieterleistungen
Sofern Miracle Q-Inspect A/S im Zusammenhang mit einer Lieferung Leistungen, Materialien, Programme oder Ähnliches von Dritten in Anspruch nimmt, können Änderungen der Preise, Bedingungen und Lieferzeiten Dritter entsprechende Änderungen im Verhältnis zwischen Miracle Q-Inspect A/S und dem Kunden zur Folge haben.
In solchen Situationen kann der Kunde Miracle Q-Inspect A/S gegenüber keine besseren Rechte erwerben, als Miracle Q-Inspect A/S gegenüber Dritten hat.
1.4 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftat for den anderen Partei für Schäden, die aus ungewöhnlichen Umständen resultieren, die die Erfüllung des Vertrages verhindern, sofern diese nach Vertragsabschluss eintreten und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich: Arbeitskämpfe (Streiks und Aussperrungen), Brand, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Währungsbeschränkungen, staatliche Beschlagnahmen, Import- oder Exportverbote, Ausfall der allgemeinen Versorgung, einschließlich Energieversorgung, sowie der Eintritt von höhere Gewalt bei relevanten Unterlieferanten.
Miracle Q-Inspect A/S haftet nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter, einschließlich beispielsweise Hacking, Einbruch, Vandalismus oder ähnliches.
1.5 Abtretung von Rechten und Pflichten
Miracle Q-Inspect A/S ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einer Vereinbarung ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus einer Vereinbarung nicht ohne die Genehmigung von Miracle Q-Inspect A/S abtreten.
1.6 Patente und andere geistige Eigentumsrechte
Miracle Q-Inspect A/S verteidigt den Kunden auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche, dass die gemäß dieser Vereinbarung gelieferten Programme oder Materialien (mit Ausnahme von Programmen und Materialien, die von anderen als Miracle Q-Inspect A/S hergestellt wurden) ein Patent oder ein anderes Recht an geistigem Eigentum in Dänemark verletzen.
Miracle Q-Inspect A/S wird sich dem Verfahren anschließen und dem Kunden die Kosten des Verfahrens sowie vom Kunden zugesprochene Schadensersatz erstatten, unter der Voraussetzung, dass 1) der Kunde Miracle Q-Inspect A/S unverzüglich und schriftlich über das Verfahren unterrichtet und 2) Miracle Q-Inspect A/S die alleinige Kontrolle über die Führung des Verfahrens und alle Verhandlungen über die Beilegung oder den Vergleich des Verfahrens hat.
Wenn Programme oder Materialien Gegenstand eines Verletzungsanspruchs sind oder wenn Miracle Q-Inspect A/S nach eigenem Ermessen davon überzeugt ist, dass ein solcher Anspruch wahrscheinlich geltend gemacht wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Miracle Q-Inspect A/S nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder das Recht zur weiteren Nutzung erwirbt oder diese Programme oder Materialien verändert oder ersetzt, sodass sie keine Verletzung mehr darstellen. Wenn keine dieser Optionen zu Bedingungen möglich ist, die nach Ermessen von Miracle Q-Inspect A/S angemessen sind, stimmt der Kunde zu, die betreffenden Programme oder Materialien auf schriftliche Aufforderung von Miracle Q-Inspect A/S zurückzugeben.
Für Programmierer, für deren Kosten Miracle Q-Inspect A/S die vollständige Gebühr erhalten hat, leistet Miracle Q-Inspect A/S eine Vergütung.
Miracle Q-Inspect A/S haftet nicht, wenn eine Rechtsverletzung auf Änderungen der Programme oder Materialien durch den Kunden oder auf die Kombination, den Betrieb oder die Verwendung mit Materialien oder Programmen zurückgeführt werden kann, die nicht von Miracle Q-Inspect A/S geliefert wurden. Miracle Q-Inspect A/S haftet ebenfalls nicht für die Verwendung von Programmen außerhalb der spezifizierten Betriebsumgebung.
Das in diesem Abschnitt Genannte gibt die maximale Haftung von Miracle Q-Inspect A/S im Hinblick auf Patentverletzungen und andere Schutzrechte des geistigen Eigentums an.
1.7 Unstimmigkeiten, Strafverfolgung, Gerichtsstand usw.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag, zu dem sie gehören, unterliegen dänischem Recht und sind gemäß diesem auszulegen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des zugehörigen Vertrags oder im Zusammenhang mit Angelegenheiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist zu versuchen, die Meinungsverschiedenheit in einem Auswertungsgespräch beizulegen.
Unstimmigkeiten, die nicht in einem Bewertungsgespräch beigelegt werden, sind durch eine Mediation zu klären, die von einem zertifizierten Mediator geleitet wird.
Mediation ist freiwillig und vertraulich. Können sich die Parteien nicht auf die Ernennung eines Mediators einigen, obliegt es der Dänischen Schlichtungsstelle oder einer ähnlichen Organisation, einen Mediator zu ernennen. Die Kosten für die Mediation werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.
Sofern die Streitigkeit nicht durch Mediation beigelegt werden kann, kann die Angelegenheit beim Gericht in Glostrup anhängig gemacht werden. Eine Partei, die einen Anspruch gegen die andere Partei geltend machen will, muss dies schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Feststellung des Sachverhalts, der dem Anspruch zugrunde liegt, tun. Sofern die betreffende Partei die gerichtliche Verfolgung ihres Anspruchs einleiten will, muss dies spätestens zwölf Monate nach der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber der anderen Partei erfolgen.
Wird keine Klage rechtzeitig erhoben, verfällt die Möglichkeit, Klage einzureichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Partei, gegen die der Anspruch geltend gemacht wird, in Zahlungsverzug geraten ist oder in Konkurs genommen wurde und der Anspruch vor Ablauf der Anmeldefrist dem Aufsichtsamt/der Konkursmasse angemeldet wurde.
2 Allgemeine Lieferbedingungen
2.1 Allgemeines
Der Kunde ist für die Auswahl der Liefergegenstände und Programme sowie für deren Nutzung und Ergebnisse verantwortlich. Soweit die Ausfuhr von Liefergegenständen aus Dänemark eine Genehmigung von dänischen oder anderen Behörden erfordert, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen für die Ausfuhr einzuholen.
2.2 Eigentums-, Nutzungs- und Risikobefugnisübergang
Miracle Q-Inspect A/S behält sich das Eigentum an einer Lieferung vor, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, wonach das Eigentum auf den Kunden übergeht.
Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht an Code und Programmen, wie im Abschnitt ”Allgemeine Lizenzbedingungen” unten angegeben. Es werden keine Urheberrechte auf den Kunden übertragen. Das Risiko für eine Lieferung geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob die Bestandteile der Lieferung der Vereinbarung entsprechen. Andernfalls ist dies bei der Empfangsbestätigung durch den Kunden zu beanstanden.
2.3 Programmierer
Programmierer werden gemäß den offiziellen Spezifikationen geliefert. Sofern Programmservice in der Vereinbarung enthalten ist, erbringt Miracle Q-Inspect A/S oder der Hersteller Service für die unveränderten Programme zu den hierfür genannten Bedingungen.
2.4 Lizenzierte interne Software
Maschinen, die Code verwenden, werden in der Vereinbarung identifiziert. Miracle Q-Inspect A/S oder der Hersteller haben die Immaterialgüterrechte am Code. Miracle Q-Inspect A/S oder der Hersteller sind Eigentümer aller Kopien des Codes, einschließlich aller Kopien, die aus diesen Kopien erstellt wurden. Wenn der Kunde eine Maschine besitzt oder rechtmäßig in Besitz hat, gewährt Miracle Q-Inspect A/S eine Lizenz zur Nutzung des Codes, der als Teil der Maschine oder in Verbindung mit der Maschine geliefert wird.
Jede Lizenz berechtigt den Kunden zur:
- Reproduktion af koden helt eller delvist ved overførsel til eller lagring på den angivne Maskine med det formål at gøre det muligt for Maskinen at fungere i overensstemmelse med Miracle Q-Inspect A/S’ eller producentens officielle specifikationer.
Erstellen Sie eine Sicherungs- oder Archivkopie des Codes, es sei denn, Miracle Q-Inspect A/S oder der Hersteller liefert eine Kopie. Diese Kopie darf ausschließlich zum Ersatz des Originals auf der Maschine verwendet werden.
Den kode, eller dele deraf, må kopieres ved overførsel, kørsel, lagring eller visning på den pågældende Maskine, idet der tillades brug i det omfang, det er nødvendigt til vedligeholdelse af Maskinen.
Der Kunde darf nicht:
- Den kode på anden vis producere, opvise, tilpasse, ændre eller elektronisk videresende, udover hvad Miracle Q-Inspect A/S’ eller producentens officielle specifikationer tillader.
- Auf andere Weise den Code reproduzieren, übersetzen – einschließlich der Rückübersetzung (Reverse Assembly/Kompilierung) –, es sei denn, dies gilt aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich nicht.
Unterlizenzieren oder vermieten Sie den Code nicht. Hinweise zum geistigen Eigentum und jede andere(n) Legende(n) müssen auf jeder Kopie beibehalten werden.
Die Lizenz des Kunden für den Code erlischt, wenn der Kunde die Maschine nicht mehr besitzt oder rechtmäßig besitzt. Der Code darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Miracle Q-Inspect A/S an Dritte übertragen werden, und zwar ausschließlich zusammen mit der Maschine und diesen Lizenzbedingungen, unter der Voraussetzung, dass der Dritte sich mit der Einhaltung dieser Bedingungen einverstanden erklärt.
2.6 Installation
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Miracle Q-Inspect A/S den Zugang zur Installation zu ermöglichen, damit die Übergabe innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen kann.
2.7 Umfang der Arbeit
Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus den übrigen Vereinbarungen.
Zeitplan für die Ausführung der Arbeiten – einschließlich möglicher Teillieferungen und deren Daten – ergibt sich aus den übrigen Vereinbarungen. Generell wird Miracle Q-Inspect A/S bestrebt sein, alle Termine einzuhalten. Sollten Umstände eintreten, die dies unmöglich machen, wird Miracle Q-Inspect A/S den Kunden schnellstmöglich darüber informieren.
Die Arbeiten werden nach Wahl von Miracle Q-Inspect A/S beim Kunden, bei Unterlieferanten und/oder bei Miracle Q-Inspect A/S ausgeführt.
Miracle Q-Inspect A/S kann dem Kunden etwaige Mehrkosten aufgrund von Verzögerungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs in Rechnung stellen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die den Parteien nicht bewusst waren. Beispiele hierfür sind Kabelführungen/Verlegungswege und die Raumgestaltung.
2.8 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von Miracle Q-Inspect A/S für Lieferungen ist wie folgt begrenzt:
Programmierer, für die Miracle Q-Inspect A/S keine Programmwartung spezifiziert hat, werden wie besehen geliefert, ohne Wartungsverpflichtungen für Miracle Q-Inspect A/S.
Miracle Q-Inspect A/S übernimmt keine Gewähr dafür, dass Programme fehlerfrei und ohne Unterbrechung funktionieren oder dass alle Programmfehler behoben werden.
2.9 Lieferung
Miracle Q-Inspect A/S wird die in der Vereinbarung beschriebene Lieferung in Zusammenarbeit mit und mit vereinbarter Unterstützung durch den Kunden durchführen. Die Kriterien für die Abnahme sowie der Umfang der Verpflichtungen des Kunden werden in den übrigen Vereinbarungen aufgeführt.
Die Abnahme ist abgeschlossen, wenn die Lieferung frei von wesentlichen Mängeln gemäß den vereinbarten Abnahmekriterien ist. Wenn keine Abnahmekriterien vereinbart wurden, wird Miracle Q-Inspect A/S den Kunden informieren, sobald die Lieferung abgenommen wurde. Falls der Kunde Mängel einer Lieferung geltend machen möchte, muss der Kunde etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abnahmemitteilung schriftlich dokumentieren. Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kundendokumentation erstellt Miracle Q-Inspect A/S einen Plan zur Behebung sowie Vorschläge zur Umgehung unwesentlicher Mängel. Miracle Q Inspect A/S hat anschließend eine Nachbesserungsfrist von 40 Arbeitstagen, um die Behebung gemäß dem erstellten Plan durchzuführen.
Sofern der Kunde die Lieferung in Gebrauch nimmt, ist Miracle Q-Inspect A/S berechtigt, die Übergabe als abgeschlossen zu betrachten.
Wird eine Ablieferung nicht fristgerecht erbracht, hat Miracle Q-Inspect A/S eine Nachfrist von 40 Arbeitstagen. Die Nachfrist beginnt am vereinbarten Ablieferungsdatum. Kann die Ablieferung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall gibt der Kunde alles zurück, was er im Rahmen des Vertrags erhalten hat, und Miracle Q-Inspect A/S erstattet alle vom Kunden im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge. Entscheidet sich der Kunde trotz fehlender Ablieferung gegen eine Kündigung des Vertrags, ist Miracle Q-Inspect A/S berechtigt, die Ablieferung als erbracht zu betrachten, vorbehaltlich eines anteiligen Preisabzugs für den Kunden.
2.10 Zahlung
Die Vereinbarung legt fest, ob die Lieferung laufend zu bezahlen ist oder zu einem Festpreis erbracht wird. Soweit nicht anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Bestimmungen:
Laufende Zahlung
Miracle Q-Inspect A/S fakturiert laufend, einmal monatlich für geleistete Arbeit, Material, Transport und eventuell notwendige Aufenthalte.
Miracle Q-Inspect A/S behält sich Preisänderungen aufgrund geänderter Lieferantenpreise und unvorhersehbarer Mehrkosten vor. Die angegebenen Preise sind Verkaufspreise von Miracle Q-Inspect A/S basierend auf dem aktuellen Wechselkurs.
Wir behalten uns eine Wertanpassung aufgrund von Wechselkursschwankungen bei Warenlieferungen vor, die in Fremdwährung eingekauft werden.
Es können mehrere Zahlungsfristen vereinbart worden sein, die in diesem Fall in der Vereinbarung aufgeführt sind.
Zahlungsfrist:
Die Rechnungen von Miracle Q-Inspect A/S sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug befindet sich der Kunde in erheblichem Zahlungsverzug und Miracle Q-Inspect A/S hat Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro angefangenem Monat ab Fälligkeitsdatum, ferner kann sich Miracle Q-Inspect A/S Mahngebühren und Erinnerungsgebühren berechnen.
2.11 Personal und Unterlieferanten
Jede Partei benennt eine Person, die befugt ist, Entscheidungen bezüglich der täglichen Leitung, Aufsicht und Kontrolle eigenen Personals zu treffen. Miracle Q-Inspect A/S ist berechtigt, Teile seiner Verpflichtungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen.
2.12 Vertrauliche Informationen
Die Parteien verpflichten sich, keine Informationen weiterzugeben und Stillschweigen über die Vereinbarung und ihren Inhalt zu wahren. Informationen, die die Parteien im Übrigen austauschen, sind nicht vertraulich, es sei denn, in der Vereinbarung ist etwas anderes bestimmt.
2.13 Rechte an Programmen und Materialien
Der Kunde erwirbt ein zeitlich begrenztes, nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Programmen, Dokumentation und Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelt werden. Miracle Q-Inspect A/S und/oder Dritte behalten das Eigentumsrecht, Patent- und Urheberrecht an Programmen und Materialien, die in der Vereinbarung nicht als ”Kundenurheberrecht und -eigentum” gekennzeichnet sind. Damit der Kunde über das Nutzungsrecht hinaus an Materialien oder Programmen erwerben kann, ist die Bedingung, dass diese speziell für den Kunden entwickelt wurden. Anpassungen an bestehenden Programmen oder Materialien gelten nicht als Sonderanfertigungen.
Wenn die Entwicklung oder Bearbeitung von Programmen und/oder Materialien auf von der Kundenseite bereitgestellten Programmen und/oder Materialien basiert oder von diesen abgeleitet ist, obliegt es der Kundenseite sicherzustellen, dass die Entwicklung oder Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
2.14 Rechte von Miracle Q-Inspect A/S
Miracle Q-Inspect A/S hat das Recht, Programme und Materialien zu entwerfen und/oder zu entwickeln, die auf Programmen und Materialien basieren, welche unter dieser Vereinbarung fallen und an denen der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung Eigentumsrechte und Urheberrechte erworben hat.
Miracle Q-Inspect A/S kann frei über solches neues Material verfügen.
2.15 Gemeinsame Rechte
Ideen, Konzepte, Know-how und Techniken, die von einer oder beiden Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelt oder bereitgestellt wurden, stehen jeder Partei zur freien Nutzung zur Verfügung.
2.16 Erfindungen
Für Erfindungen, die im Rahmen der Vereinbarung gemacht werden und für die ein Patent angemeldet wird, gehen alle Rechte an Miracle Q-Inspect A/S über.
2.17 Methoden
Miracle Q-Inspect A/S verwendet bei Design und Entwicklung zweckmäßige Methoden, die der guten Praxis der Branche entsprechen.
2.18 Kundenverpflichtungen und -verantwortlichkeiten
Der Kunde ist verantwortlich für, ohne Kosten für Miracle Q-Inspect A/S:
- dass das Personal von Miracle Q-Inspect A/S angemessene Arbeitsbedingungen hat, wenn die Lieferung in den Räumlichkeiten des Kunden ausgeführt wird, - dass die Druckausgabe der Dokumentation erfolgt,
- die notwendige Zeit vom Personal des Kunden eingeplant wird, und
- die notwendigen weiteren Ressourcen wie Betriebsunterlagen, Ausrüstung, Daten sowie Unterstützung, Zusammenarbeit und vollständige und genaue Informationen von Kundenseite zur Verfügung zu stellen und Miracle Q-Inspect A/S mit allen weiteren Informationen zu versorgen, die für die Ausführung der Lieferung erforderlich sind.
Eventuelle weitere Verpflichtungen sind in der Vereinbarung oder den Anhängen zur Vereinbarung aufgeführt.
Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Miracle Q-Inspect nicht für eine fehlende und/oder langsame Problemlösung haftet, weder ganz noch teilweise, wenn dies auf mangelnde Kooperation des Kunden oder Nichterfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen zurückzuführen ist. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Verantwortung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung vorhandener Daten allein beim Kunden liegt.
3 Allgemeine Servicebedingungen
3.1 Allgemeines
Miracle Q-Inspect A/S er en servicevirksomhed, der bringer eller holder produkter i god stand eller bringer dem tilbage i god stand. Servicen ydes på det specificerede produkt på den aftalte adresse inden for det angivne tidsrum for service. Serviceaftalen indebærer, at fejl ved produktet afhjælpes af Miracle Q-Inspect A/S eller en anden reparatør, der er udpeget af Miracle Q-Inspect A/S. Afhjælpning kan udføres og afsluttes via Miracle Q-Inspect A/S’ Servicecenter eller direkte på installationsadressen efter Miracle Q-Inspect A/S’ valg. Afhjælpningen kan gennemføres ved udskiftning af produktet eller dele heraf.
Sofern technisch möglich und in der Vereinbarung festgelegt, wird der Betriebszustand des Produkts von Miracle Q-Inspect A/S überwacht. Auffällige Zustände, die am Produkt festgestellt werden, werden fortlaufend protokolliert. Die Behebung muss so erfolgen, dass das Produkt in einem zufriedenstellenden Zustand in Bezug auf Alter, bisherige Nutzung und sonstige Standards des Produkts ist.
Es ist zwischen den Parteien explizit und schriftlich zu vereinbaren, sofern die Vereinbarung Folgendes umfassen soll:
- Dienst, der durch unsachgemäße Verwendung oder ungeeignete Installationsumgebung verursacht wird,
- Dienstleistungen für Programme: Betriebssysteme, Datenbanken und Sonstiges
- Störungen, die sich aus fehlerhafter Dimensionierung, fehlerhafter Programmierung oder Ähnlichem des Produkts ergeben, sowie Störungen, die rein vorübergehender Natur sind oder auf äußere Umstände zurückgeführt werden können (einschließlich z. B. Stromausfälle, Ausfälle/Störungen von Übertragungswegen oder -kreisläufen) und - Serviceleistungen, die durch den Zusammenspiel mit anderen Produkten, Materialien und Programmen verursacht werden, die nicht von Miracle Q-Inspect A/S genehmigt wurden.
Sofern ein Fehler auf Übertragungsleitungen oder Ausrüstung zurückzuführen ist, die nicht in der Servicevereinbarung enthalten sind, einschließlich Störungen in oder aus öffentlichen Telefonnetzen, ist der Kunde verpflichtet, Miracle Q-Inspect A/S ein Entgelt zu zahlen.
Wenn die Wartung oder Fehlerbehebung von Miracle Q-Inspect A/S beim Kunden durch Folgendes verursacht oder anderweitig erschwert wird:
- Diebstahl, Vandalismus, Blitzschlag, Überspannung, Brand, Wasserschaden oder andere Pannen oder Unfälle, - Eingriffe in das Produkt, die von anderen als Miracle Q-Inspect A/S oder einem von Miracle Q-Inspect A/S beauftragten Reparateur vorgenommen werden, - mangelhafte Wartung oder falsche Anwendung des Produkts, - Nichteinhaltung von Umweltvorschriften oder anderen geltenden Vorschriften, und
- Sonstige Umstände beim Kunden, z. B. Nichterfüllung der Kundenpflichten, berechtigen Miracle Q-Inspect A/S, dem Kunden Arbeiten, Materialien und Fahrtkosten usw. in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass Miracle Q-Inspect A/S der Ansicht ist, dass die Ursache für den Fehler in den oben genannten Umständen liegt oder dass die Fehlerbehebung dadurch erschwert wird, hat Miracle Q-Inspect A/S den Kunden, wenn möglich, darauf aufmerksam zu machen, bevor mit der Fehlerbehebung begonnen wird.
Miracle Q-Inspect A/S kann, wenn eine neue Ausgabe eines Programms verfügbar ist, den Programmservice für einige oder alle früheren Ausgaben einstellen. Miracle Q-Inspect A/S haftet nicht für die Ergebnisse des Programmservice oder dafür, dass alle Programmfehler behoben werden.
Im Zusammenhang mit Fehlern, die durch die Installation von Programmen oder Programmmodifikationen entstanden sind, leistet Miracle Q-Inspect A/S Unterstützung gemäß den jeweils gültigen Preisen von Miracle Q-Inspect A/S.
3.2 Programmservice
Programmierer
Für die in der Servicevereinbarung genannten Programme übernimmt Miracle Q-Inspect A/S die Problemabgrenzung und -diagnose. Miracle Q-Inspect A/S wird im Namen des Kunden Fehler an den Programmhersteller melden und als Ansprechpartner für den Kunden gegenüber dem Hersteller fungieren. Antworten des Herstellers auf Fehlermeldungen können Folgendes beinhalten: a) wie der Fehler behoben wird, b) Einschränkungen bei der Anwendung oder c) wie der Fehler umgangen werden kann. Sobald Miracle Q-Inspect A/S oder der Kunde Korrekturen oder Aktualisierungen vom Hersteller erhält, wird Miracle Q-Inspect A/S die Korrekturen/Aktualisierungen nach Absprache mit dem Kunden durchführen.
Kundenanpassungen von Miracle Q-Inspect A/S
Bei Fehlern in den von Miracle Q-Inspect A/S durchgeführten kundenspezifischen Anpassungen wird Miracle Q-Inspect A/S solche Fehler sowie jegliche zugehörige Dokumentation beheben.
Kundenanpassungen durch den Kunden
Bei Fehlern in kundenindividuell angepassten Funktionen bietet Miracle Q-Inspect A/S Unterstützung gemäß den jeweils gültigen Preisen von Miracle Q-Inspect A/S.
3.3 Kundenverpflichtungen
Bevor eine Reklamation eingereicht wird, muss der Kunde die Fehlerbehebungsschritte, die ihm möglicherweise zur Verfügung gestellt wurden, durchführen, die erforderliche Sorgfalt zum Schutz von Programmen, Daten und anderen Werten walten lassen und im Falle eines Austauschs alle Speichermedien, Änderungen und Anschlüsse entfernen. Der Kunde muss dem Personal von Miracle Q-Inspect A/S oder einem von Miracle Q-Inspect A/S benannten Reparateur ungehinderten Zugang gewähren. Der Kunde muss Miracle Q-Inspect A/S schriftlich mit Namen und Telefonnummer mitteilen, wer die Kontaktperson des Kunden ist. Die Kontaktperson muss bevollmächtigt sein, den Kunden in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Servicevertrag zu vertreten. Änderungen der Kontaktperson sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Service-Leitung und das Modem gemäß den Spezifikationen von Miracle Q-Inspect A/S zu bestellen. Die Service-Leitung darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Der Kunde trägt alle damit verbundenen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Serviceleitung.
3.4 Zahlungen
Zahlung für die Dienstleistung umfasst die Zahlung für den Zugang zur Dienstleistung für die gewählte Dienstleistungsform, im gewählten Dienstleistungszeitraum für das/die von der Vereinbarung erfasste(n) Produkt(e). Installation von Anschlussgeräten, Modelländerungen usw. können zu Änderungen der Zahlungen führen. Die jeweils geltende Dienstleistungszahlung wird jährlich um 5%angepasst, es sei denn, die jährliche Änderung des Nettopreisindex, gemessen im Oktober, ist höher, in welchem Fall die Änderung des Nettopreisindex angewendet wird. Preisänderungen treten am 1. Januar eines Kalenderjahres in Kraft und gelten für alle Abonnementzeiträume, die in dem betreffenden Kalenderjahr beginnen.
Darüber hinaus ist Miracle Q-Inspect A/S jederzeit berechtigt (unabhängig von einer etwaigen Unkündbarkeit), die vereinbarte Vergütung zu erhöhen, sofern dies auf erhöhte externe Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen von Miracle Q-Inspect A/S zurückzuführen ist, einschließlich erhöhter Steuern oder Abgaben. Miracle Q-Inspect A/S ist nur dann zu einer weiteren Vergütung als der Servicegebühr berechtigt, wenn dies in der Servicevereinbarung oder den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist.
Sofern nicht anders angegeben, umfassen die Servicegebühren die Kosten von Miracle Q-Inspect A/S für Arbeit, Fahrten und notwendige Ersatzteile im Zusammenhang mit der Wartung/Fehlerbehebung, soweit dies in der Servicevereinbarung oder den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben ist.
Sofern der Umfang der Servicevereinbarung im Zusammenhang mit Erweiterungen oder Reduzierungen sowohl von Produkten als auch von Funktionen geändert wird, kann Miracle Q-Inspect A/S eine Nachberechnung der Servicezahlung vornehmen.
Zahlungen und Zahlungszeitraum sind in der Servicevereinbarung angegeben. Die Zahlung für den Service wird vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und bezahlt. Honorare, zu denen Miracle Q-Inspect A/S darüber hinaus berechtigt sein könnte, werden vom Kunden nach Rechnungstellung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt.
Service, Materialen, Maschinen, Programmlaufzeiten und Sonstiges, das nicht unter die Vereinbarung fällt, werden gemäß den jeweils gültigen Preisen von Miracle Q-Inspect A/S abgerechnet.
Bei Zahlungsverzug hat Miracle Q-Inspect A/S Anspruch auf Verzugszinsen des fälligen Betrags von 1,5% pro angefangenem Monat, ebenso wie Miracle Q-Inspect A/S Mahn- und Zahlungserinnerungsgebühren berechnen kann.
3.5 Servicezeiten
Miracle Q-Inspect A/S er yder service inden for den aftalte serviceperiode. Hvis kunden efter aftale med Miracle Q-Inspect A/S får service uden for denne serviceperiode, faktureres tiden til Miracle Q-Inspect A/S’ til enhver tid gældende timepris.
3.6 Aufhebung (Verzug)
Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls die andere Partei wesentlich gegen den Vertrag verstößt. Die kündigende Partei muss eine schriftliche Mitteilung mit Angabe des angeblichen Verstoßes vorlegen. Falls die andere Partei den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung behoben hat, kann die Kündigung schriftlich ohne weitere Mitteilung wirksam werden.
Als wesentlicher Vertragsbruch seitens des Kunden gilt unter anderem, dass:
- der Kunde nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeitsdatum bezahlt hat,
- der Kunde in Konkursverfahren ist, Vergleiche abschließt, seine Zahlungen einstellt oder anderweitig als zahlungsunfähig gilt.
Sofern Miracle Q-Inspect A/S die Vereinbarung kündigt, ist Miracle Q-Inspect A/S berechtigt, neben der zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Vergütung, eine Servicegebühr bis zu dem Zeitpunkt zu erhalten, an dem der Kunde die Vereinbarung hätte kündigen können. Sofern der Kunde die Vereinbarung rechtmäßig kündigt, hat der Kunde lediglich Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der geleisteten Servicegebühr für den Zeitraum nach der Kündigung.
Sind die Möglichkeiten von Miracle Q-Inspect A/S zur Fehlerbehebung durch Umstände beim Kunden erschwert oder behindert, gelten derartige Hindernisse als Gläubigerverzug. Die Möglichkeiten von Miracle Q-Inspect A/S zur üblichen Fehlerbehebung können davon abhängen, dass die Anlage aufgerüstet werden muss. Sofern die Vereinbarung keine Aufrüstung beinhaltet, zahlt der Kunde hierfür. Wünscht der Kunde nicht, die Anlage aufrüsten zu lassen, kann Miracle Q-Inspect A/S nach eigenem Ermessen die Vereinbarung kündigen oder die Zahlung für erhöhte Kosten verlangen.
3.7 Dauer und Beendigung
Die zwischen Miracle Q-Inspect A/S und dem Kunden geschlossene Vereinbarung tritt zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt in Kraft. Die Vereinbarung gilt bis zu ihrer schriftlichen Kündigung durch eine der Parteien gemäß den vereinbarten Kündigungsfristen.
Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart ist, kann der geschlossene Vertrag mit einer schriftlichen Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung kann jedoch frühestens nach 4 vollen Quartalen erfolgen.
4 Allgemeine Lizenzbedingungen
4.1 Allgemein
Mit der Vereinbarung erhält der Kunde eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Programms. Das Eigentum am Programm und jeglichen Kopien davon verbleibt bei Miracle Q-Inspect A/S oder einem anderen Hersteller.
Die Programme enthalten Materialien, an denen Miracle Q-Inspect A/S und in einigen Fällen die Lieferanten von Miracle Q-Inspect A/S Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte besitzen.
Der Kunde darf das Programm weder übertragen noch Unterlizenzen vergeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Miracle Q-Inspect A/S.
Miracle Q-Inspect A/S kann die Bedingungen mit 3-monatiger schriftlicher Frist ändern, sofern keine kürzere Frist mit dem Lizenzgeber vereinbart wurde. In diesem Fall ist diese kürzere Frist anzuwenden. Miracle Q-Inspect A/S kann die Bedingungen und Gebühren dieser Vereinbarung generell ändern, parallel zu Änderungen in der Vereinbarung von Miracle Q-Inspect A/S mit dem Lizenzgeber. Ungeachtet der allgemeinen Frist im Abschnitt 'Haftungsbeschränkung" gilt die Frist für Ansprüche, die sich auf die Verpflichtungen des Kunden unter
Punkte Schutz und Sicherheit, 6 Jahre alt sein.
Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl, Installation, Nutzung und die Ergebnisse der Nutzung und Kombination von Programmen, Maschinen und anderem.
4.2 Lizenz
Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung des maschinenlesbaren Teils des Programms auf der dafür vorgesehenen Maschine, zur Nutzung des gedruckten Teils zur Unterstützung der erlaubten Nutzung des Programms sowie zur Anfertigung von Sicherungskopien des maschinenlesbaren Teils des Programms zur Unterstützung der erlaubten Nutzung des Programms. Solche Kopien unterliegen der Vereinbarung.
Eine Lizenz gewährt nicht das Recht, das Programm auf andere Weise zu vervielfältigen oder zu übersetzen, einschließlich der Rückübersetzung (Reverse Assembly/Reverse Compile).
Für bestimmte Programme kann Miracle Q-Inspect A/S eine Nutzungsbeschränkung festlegen. Jegliche Nutzung, die über diese Beschränkung hinausgeht, erfordert eine gesonderte Lizenz und/oder eine zusätzliche Zahlung.
Für jede Maschine, auf der das Programm ausgeführt werden soll, ist eine separate Lizenz erforderlich. Der Kunde darf die Maschine, auf der das Programm ausgeführt wird, austauschen, vorausgesetzt, Miracle Q-Inspect A/S erteilt eine schriftliche Bestätigung und der Kunde akzeptiert eine eventuelle Gebührenänderung.
Programmateril, som Miracle Q-Inspect A/S har leveret i trykt form, må ikke kopieres.
4.3 Gebühren und Zahlung
Gebühren für ein Programm können einmalige Gebühren, Erweiterungsgebühren, wiederkehrende Gebühren, anfängliche Gebühren, Produktionsgebühren, Servicegebühren oder eine Kombination davon sein. Der Gebührentyp, die Zahlungsperiode und der Betrag sind in der Vereinbarung aufgeführt.
Zahlungen sind fällig, wie auf der Rechnung angegeben. Bei verspäteter Zahlung hat Miracle Q-Inspect A/S Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro angefangenem Monat, ebenso wie Miracle Q-Inspect A/S Gebühren für Mahnungen und Zahlungserinnerungen berechnen kann.
Periodische Gebühren können mit 3-monatiger schriftlicher Ankündigung erhöht werden. Eine Erhöhung gilt ab der ersten Zahlungsperiode nach Inkrafttreten der Erhöhung. Der Kunde ist verpflichtet, Steuern und öffentliche Abgaben im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder den damit verbundenen Aktivitäten zu zahlen.
4.4 Rechte Dritter
Die Rechte an Programmen können von Miracle Q-Inspect A/S oder Dritten gehalten werden.
4.5 Kündigung und Anfechtung
Der Kunde kann die Lizenz mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich zum Ende einer Zahlungsperiode kündigen. Miracle Q-Inspect A/S kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
4.5.1 Kündigung und Auflösung - kundenspezifische Anpassungen
Spezielle Anpassungen, die vom Kunden in Auftrag gegeben wurden, können mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich zum Ende eines Zahlungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung kann jedoch frühestens nach 8 vollen Quartalen erfolgen. Miracle Q-Inspect A/S kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
4.6 Lieferung und Risiko
Die Risiken des Programms gehen bei Lieferung auf den Kunden über. Nach der Übergabe ersetzt Miracle Q-Inspect A/S verlorene oder beschädigte Programme gegen Bezahlung.
4.7 Schutz und Sicherheit
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Programms zu ergreifen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, das Programm nicht weiterzugeben, anderen keinen Zugriff auf das Programm zu gewähren oder anderen Daten zur Verfügung zu stellen sowie Hinweise auf Urheberrechte und geistiges Eigentum zu reproduzieren.
Für die englische Version kontaktieren Sie:
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Dänemark
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